Was die GEZ darf- und was nicht
Wenn die GEZ an der Tür klingelt, sollten auch bei einem selbst die Alarmglocken läuten. Die Mitarbeiter der GEZ arbeiten auf Provisionsbasis und sind darauf angewiesen, eine gewisse Anzahl an Gebührenprellern auszumachen. Doch rein rechtlich sind dem Vorgehen der GEZ-Mitarbeiter Grenzen gesetzt. Es ist gut, diese zu kennen.
Wer ist zahlungspflichtig?
Jeder, der ein empfangsbereites Gerät besitzt, muss GEZ-Gebühren bezahlen. Bei einem Radiogerät sind dies monatlich 5,76 Euro, bei einem zusätzlichen Fernsehgerät monatlich 17,Euro. Nach einem aktuellen Urteil muss auch für ein Gerät bezahlt werden, das zwar empfangsbereit ist, aber nicht genutzt wird (zum Beispiel während des Urlaubs. AZ: 6 K 1646/08).
Gebühren für Computer und Handy
Seit 2007 hat sich die Gebührenpflicht auf neuartige Empfangsgeräte wie Internet-PC und UMTS-Handy ausgedehnt. Sollte bereits ein Gerät wie Radio oder Fernseher angemeldet sein, so entfällt die Gebühr, ansonsten sind 5,76 Euro fällig.
Die GEZ darf:
- An der Tür lauschen
- Durchs Fenster spicken
- Nachbarn ausfragen (sofern diese sich ausfragen lassen)
- Familienangehörige befragen (dito)
- Adressdateien erwerben und diese mit der Liste der Gebührenzahler abgleichen
- Mülleimer nach TV-Zeitschriften durchwühlen
Die GEZ darf nicht:
- Ohne Erlaubnis die Wohnung betreten
- Man ist nicht verpflichtet, Zutritt zu gewähren!
- Mit einer Hausdurchsuchung drohen
- Ankündigen, die Polizei einzuschalten- könnte sogar als Nötigung gelten und bestraft werden
- Ausstehende Beträge vor Ort eintreiben
- Einen Beweis verlangen, dass kein Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist- die Beweislast liegt bei der GEZ
Meldet man sich bei der GEZ ab, weil man zum Beispiel sein Fernsehgerät verschenkt hat, so bekommt man umgehend einen Fragebogen zugeschickt, in dem angegeben werden soll, bei wem sich das Gerät nun befindet. Man braucht darauf nicht zu antworten- die Daten Dritter gehen die GEZ nichts an.
Eine Zwangsanmeldung ist erlaubt, dafür sind aber handfeste Beweise nötig: es muss zum Beispiel vor der Wohnungstür der eingeschaltete Fernseher oder das Radio zu hören sein.
Wer bei dem Besuch eines GEZ-Mitarbeiters sein Gerät anmeldet, muss damit rechnen, dass die Anmeldung auf einen früheren Zeitpunkt zurückdatiert wird und eine Gebührennachzahlung fällig wird.
Ab 2013 wird laut GEZ-Reform die Rundfunkgebühr pro Haushalt erhoben werden. Welche Vor- und Nachteile das hat und was sich damit für wen ändern wird, kann man hier nachlesen.
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