Die Stevia-Pflanze ist seit längerem im Gespräch, nicht zuletzt die Verzögerung der EU-Zulassung als Lebensmittel bzw. Lebensmittel-Zusatzstoff macht sie als natürlichen Süßstoff interessant. Dabei wird Stevia nicht nur in Südamerika schon lange als kalorienfreies Süßungsmittel benutzt. Auch hier kann man sich seine eigene Stevia ganz legal auf dem Balkon, im Garten und sogar im Haus halten.
Die Stevia heißt mit botanischem Name Stevia rebaudiana. Hierzulande wird sie auch unter dem Name Honigblatt, Honigkraut, Süßblatt und Süßkraut in Gärtnereien, Baumärkten mit gut sortierter Pflanzenabteilung und im Online-Versandhandel vertrieben.
Die Pflanze hat einen kräftigen, buschigen Wuchs und etwas gezahnte, hellgrüne Blätter. Sie liebt die Wärme und einen lockeren, humosen Boden. Im Sommer sollte sie zwei Mal monatlich gedüngt werden. Außerdem ist die Stevia sehr durstig, im Sommer also auf ausreichendes Gießen achten, Staunässe aber unbedingt vermeiden. Im Topf wird die Stevia zwischen vierzig und hundert Zentimeter hoch. Die Blüten erscheinen von Juni bis September und tauchen eher unscheinbar als sternförmige,weiße Dolden auf.
Die Blätter der Stevia erntet man am besten von September bis Oktober und schneidet dazu ganze Triebe ab – dadurch verzweigt sich die Pflanze besser und behält ihren buschigen Wuchs. Man kann aber ohne weiteres das ganze Jahr über einzelne Blätter abnehmen.
Die Pflanze ist nicht frosthart und sollte deshalb an einem geschützten Ort zwischen fünf und zehn Grad überwintern. Denkbar ist ein Wintergarten oder auch Treppenhaus, Schlafzimmer oder ein heller Keller. Bei Versuchen, die Stevia im Wohnzimmer zu überwintern, sollten zwanzig Grad keineswegs überschritten werden.
In der Küche ist zu beachten, dass die Süßkraft der Stevia rund 100x stärker ist als die von Haushaltszucker (manchen Aussagen nach soll die Süßkraft sogar 300x stärker als die von Zucker sein). Dabei hat Stevia keine Kalorien, schadet den Zähnen nicht und ist angeblich sogar für Diabetiker geeignet.
Wenn jedoch der Zusatz kleingeschnittener Blätter einmal nicht so recht zu einer Speise oder einem Getränk passen will, so kann man auf die zahlreichen erhältlichen Stevia-Produkte in Form von Tabs (wie herkömmlicher Süßstoff), Pulver oder flüssigem Konzentrat zurückgreifen. Diese Produkte sind aufgrund der bislang ausstehenden EU-Zulassung nicht als Lebensmittel deklariert, sondern als Kosmetikartikel, Badezusatz und ähnliches. Wann die Zulassung des natürlichen Süßstoffes als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatz erfolgt, steht noch immer in den Sternen – Anfang des Jahres wurde die Zulassung noch in 2010 erwartet, doch das Jahr neigt sich bereits dem Ende zu. Bis es so weit ist, kann man sich sich ja schon mal Garten und Balkon mit dem hübschen und nützlichen Pflänzchen verschönern.
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