Frieren in der Mietwohnung?
Die kalte Jahreszeit ist im Anmarsch und damit auch die recht häufige Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter wegen einer unzureichenden Beheizung der Wohnung. Wie sieht die Sache mit der angemessenen Raumtemperatur vom Mietrecht her aus? Wie lange muss man es hinnehmen, in der eigenen Wohnung zu frieren und was kann man tun?
Es gibt keine gesetzlich geregelten Fristen, wann die Heizperiode beginnt und wann sie endet. Allgemein wird jedoch im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende April geheizt. Sinken die Außentemperaturen außerhalb dieses Zeitraums in dem Maß, dass die Zimmertemperatur ohne Heizung unter achtzehn Grad liegt und scheint diese Witterung länger als ein oder zwei Tage anzuhalten, so muss ebenfalls geheizt werden können. Dies wurde von Gerichten bereits so entschieden, obwohl es keine klare gesetzliche Regelung dazu gibt.