Schattenspender auf Balkon und Terrasse
Der Sommer 2010 überrascht uns mit extremer Hitze: allein die erste Julihälfte war die wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Da kann es einem auch auf dem Balkon ganz schön warm werden. Wohltuend ist es dann, einen geeigneten Schattenspender zu haben, der meist gleichzeitig als Sichtschutz dient. Ob man sich für eine Markise oder andere Lösungen entscheidet, hängt nicht zuletzt davn ab, ob man zur Miete wohnt oder in der eigenen Wohnung.
Als Mieter kann man bezüglich der Gestaltung des Balkons natürlich nicht so schalten und walten, wie das in der eigenen Immobilie möglich ist. Bei der Umgestaltung des Balkons dürfen weder die Rechte der anderen Mieter noch die des Hausbesitzers beeinträchtigt werden, so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Das Anbringen einer neuen Markise muss in jedem Fall vom Vermieter genehmigt werden. Dabei sollte man sich auch über die Modalitäten im Falle eines Auszuges aus der Wohnung absprechen.
Vorteilhaft an einer Markise ist, dass sie nicht nur als Schattenspender dient, sondern auch vor neugierigen Blicken abschirmt- bei Bedarf sogar seitlich, indem man passende Seitenmarkisen anbringt. Damit hat man dann nicht nur einen Sicht-, sondern auch einen wirksamen Windschutz.
Eine andere Möglichkeit, sich vor einem Zuviel an Sonne und Blicken zu schützen, ist die Verkleidung der Brüstung, die ja meist aus Gittern oder Acrylglas besteht. Hier kann man beispielsweise eine Sichtschutzmatte aus Bast oder aus Bambus anbringen. Im Handel ist auch eine Vielzahl an Balkonbespannungen aus Stoff oder Folie erhältlich. Laut Ulrich Ropertz müssen ein derartiger Sicht- und Windschutz vom Vermieter im Allgemeinen geduldet werden. Allerdings gibt es Mietverträge und auch Eigentümergemeinschaften, in denen vorgeschrieben wird, wie ein solcher Sichtschutz bezüglich Farbe und Material auszusehen hat. Ein Blick in den Vertrag ist vor dem Einkauf des Schattenspenders also ratsam.
